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Häufige Fragen

Viele Auftraggeber wenden sich zum ersten Mal an eine Detektei. Daher entstehen oft ähnliche Fragen zum Ablauf, zur rechtlichen Situation oder zu den Möglichkeiten einer Ermittlung.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.

Ist die Tätigkeit eines Detektivs in Österreich erlaubt?

Ja. Die Tätigkeit eines Berufsdetektivs ist in Österreich gesetzlich geregelt. Berufsdetektive sind ein reglementiertes Gewerbe nach der Gewerbeordnung. Ermittlungen dürfen nur im rechtlich zulässigen Rahmen durchgeführt werden.

Sind die Ergebnisse einer Ermittlung vor Gericht verwendbar?

Eine sorgfältige Dokumentation von Beobachtungen kann in bestimmten Fällen als Beweismittel dienen. Ob und in welchem Umfang eine Dokumentation in einem gerichtlichen Verfahren verwendet wird, entscheidet jedoch immer das zuständige Gericht.

Wie lange dauert eine Ermittlung?

Die Dauer einer Ermittlung hängt stark vom jeweiligen Sachverhalt ab. Manche Situationen können bereits durch eine kurze Beobachtung geklärt werden. In anderen Fällen kann eine längere Dokumentation notwendig sein.

Wird meine Anfrage vertraulich behandelt?

Ja. Diskretion gehört zu den wichtigsten Grundsätzen der Tätigkeit eines Detektivs. Alle Anfragen und Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Kann ich auch anonym eine Anfrage stellen?

Eine erste Anfrage kann grundsätzlich auch ohne vollständige Angaben erfolgen. Für eine konkrete Beauftragung und Durchführung einer Ermittlung sind jedoch entsprechende Informationen erforderlich.

Welche Informationen sollte ich bei einer Anfrage bereitstellen?

Hilfreich sind alle Informationen, die den Sachverhalt betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Zeitpunkte, Orte, beteiligte Personen oder bereits bekannte Abläufe. Je genauer die Ausgangssituation beschrieben wird, desto besser kann eine mögliche Vorgehensweise eingeschätzt werden.

Arbeitet ein Detektiv auch für Privatpersonen?

Ja. Detektive werden sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen beauftragt. Im privaten Bereich geht es häufig um Fragen im Zusammenhang mit Beziehungen, Obsorge oder der Suche nach Personen.

In welchen Regionen werden Ermittlungen durchgeführt?

Ermittlungen können grundsätzlich in verschiedenen Regionen durchgeführt werden. Der Schwerpunkt liegt im Burgenland sowie in angrenzenden Regionen wie Niederösterreich und Wien.

Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Wenn Sie eine Situation besprechen möchten, können Sie telefonisch oder über WhatsApp eine Anfrage stellen. In einem ersten Gespräch wird geklärt, welche Möglichkeiten einer weiteren Abklärung bestehen.

Ihre Anfrage wird selbstverständlich diskret behandelt.